Diese meist nur kurzzeitig Pflegebedürftigen unterscheiden sich von den langfristigen Pflegebeziehungen und machen neben der pflegerischen Leistung auch meist eine hausärztliche Nachbetreuung erforderlich. Somit bieten sich Wertschöpfungspartnerschaften mit Krankenhäusern genauso an wie mit ambulanten Zentren. Derartige Zentren entstehen gegenwärtig bundesweit und bergen darüber hinaus den Vorteil, dass sie oft über lukrative Direktverträge mit den Krankenkassen verfügen. Insbesondere Hausärzten bieten sich dadurch Chancen, das Dienstleistungsangebot für Pflegebedürftige auszubauen.
Neue Informationstechnologien unterstützen sie dabei und tragen künftig zum Trend der Ambulantisierung in der Pflege bei. Beispielweise ermöglichen die mithilfe des Fraunhofer Instituts für Software- und Systemtechnik ISST Projekte „Smarter Wohnen“ und „Smart Living Vitalwerte-Manager“ den Bezug verschiedener Dienstleistungen aus den Bereichen Versorgung, Sicherheit, Komfort, Multimedia sowie Gesundheit und Pflege. So Können Pflegebedürftige beispielsweise Lebensmittellieferdienste oder telemedizinsche Dienstleistungen über den heimischen Fernseher beanspruchen. Im Rahmen telemedizinischer Disease Managenment-Programme können insbesondere chronisch kranke Menschen ort. Und zeitunabhängig überwacht und behandelt werden.
Rolf Milla
Rechtsanwalt
Wirtz, Walter, Schmitz & Partner / 7. Dezember 2008