Dem Urteil ging die Klage eines Kinder- und Jugendlichenspsychotherapeuten auf Erteilung eines Fachkundenachweises für die Zulassung als Vertragspsychotherapeut gegen die KV Baden-Württemberg voraus. Das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, auf ein von den GBA-Richtlinien anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren bezieht. Vom Urteil des LSG wird nun eine Signalwirkung für vergleichbare bei anderen Sozialgerichten anhängige Verfahren erwartet. Das LSG Baden-Württemberg hat jedoch mit Hinweis auf die grundsätzliche Bedeutung und Neuheit der rechtlichen Fragen eine Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Der G-BA plant gegenwärtig, alle im GKV-Leistungskatalog enthaltenen psychotherapeutischen Verfahren auf Grundlage der evidenzbasierten Medizin zu überprüfen.
Rolf Milla
Rechtsanwalt
Wirtz, Walter, Schmitz & Partner / 8. Dezember 2008