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Hausarztverträge zwingend seit dem 30. Juni 2009

Seit dem 30. Juni dieses Jahres sollten nach §73b SGBV flächendeckende Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung eingeführt werden. Doch nicht alle gesetzlichen Kassen stehen geschlossen hinter dem Modell.

Seit dem Jahr 2004 besteht das Recht zum Abschluss von Hausarztverträgen. Viele Krankenkassen mussten hierbei die Erfahrung machen, dass die Verträge weder die erwünschten medizinischen noch wirtschaftlichen Ziele erreichten. Nun sind sie zum Abschluss der Hausarztverträge gesetzlich verpflichtet. Das Vorrecht bei den Verhandlungen obliegt jenen Hausarztverbänden, die von einer Mehrheit (über 50%) der Hausärzte eines KV-Gebiets mandatiert wurden. Diese rechtliche Vorgabe führt dazu, dass der Deutsche Hausärzteverband in vielen KV-Regionen über eine Monopolstellung verfügt. Nach dem erfolgreichen Abschluss der beiden AOK-Vollverträge in Baden-Württemberg und Bayern unter der Regie der Landesverbände, gibt es nun in Schleswig-Holstein den ersten Hausarztvertrag mit eigener Honorarstruktur außerhalb des AOK-Verbundes. Die Vergütung der teilnehmenden Ärzte soll sich weitgehend dem Pauschalen-Modell des baden-württembergischen Vertrages anlehnen. Vielerorts stecken jedoch die Verhandlungen fest bzw. sind bereits gescheitert. Viele Kassen fürchten gerade die Kosten, die mit den zusätzlichen ärztlichen Honorierungsbestandteilen zusammenhängen. Nun werden/wurden verschiedene Schiedsverfahren durchgeführt, bei welchen die Parteien im Idealfall gemeinsam einen Schlichter benennen konnten. Konnten sie sich nicht einigen, wurde dieser von der Aufsichtsbehörde der Krankenkasse bestimmt.

Quelle: WWS, R. Milla, 2. Quartal 2009
Ergänzungen und zeitliche Aktuallisierung durch Hans-Dieter Döring, Medikomnet (3. Quartal 2009)

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