Auch eine Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern/Reisebüros, um die Wellness-Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen, wird für Ärzte immer interessanter. Die TUI beispielsweise arbeitet bereits mit der AOK zusammen, die wiederum ihren Versicherten Teile eines „Gesundheitsurlaubs" bezahlen will. Die Reisekonzerne sind dabei, sich neuerdings als Gesundheitsanbieter zu positionieren und dabei auch die Präventionsangebote auszubauen. Hierzu wird die Mitarbeit von Heilberuflern erforderlich.
Auch drei Viertel aller Fitness-Studios kooperieren bereits mit Medizinern und die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention bietet entsprechende Weiterbildungszertifikate an. Rund 500 Ärzte haben das Zertifikat bereits erworben und jährlich kommen rund 100 neue dazu. Ärzte dürfen in Fitnessstudios allerdings nicht ärztlich sondern lediglich als Gesundheitsberater mit entsprechenden Sprechstunden und Vorträgen tätig sein. Beim Eigenbetrieb eines Fitnessstudios durch den Arzt ist sogar eine eigene KV-Abrechnungsnummer denkbar, über die die von den Krankenkassen bezahlten Kurse abgerechnet werden. Alternativ rechnen einige KVen auch über die KV-Nummer der Arztpraxis ab. Die übrigen Leistungen werden über den Monatsbeitrag vergütet.
Rolf Milla
Rechtsanwalt
Wirtz, Walter, Schmitz & Partner / 2. Quartal 2008