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Große Hoffnungen liegen auf dem EBM 2008 plus

Laut der Ärzte Zeitung (29.06.2007) sollen sich die Zusatzhonorarforderungen der Haus- und Fachärzte für den neuen EBM auf rund 18 Mrd. Euro belaufen. Dies würde eine 75-prozentige Steigerung des bisherigen Honorarvolumens bedeuten. Allerdings stehen die Krankenkassen auf dem Stand¬punkt, dass die Einführung des neuen EBMs für sie kostenneutral ablaufen soll. Die Ärzteschaft stellt dem vor allem entgegen, dass sich auch die Gehälter der Ärzte in den Kliniken erhöht haben, dass es zu einem Mehrbedarf an Personal aufgrund der gestiegenen Anforderungen in den Praxen kommt und außerdem die Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte gestiegen ist, die wiederum auf alle Praxiskostenbereiche drückt.

Ferner geht die Ärzteschaft grundsätzlich davon aus, dass im Rahmen der bisherigen Honorarverteilung rund ein Viertel der kassenärztlichen Leistungen überhaupt nicht bezahlt werden. Allein das Forderungspaket der Hausärzte, das von vier altersabhängigen Versichertenpauschalen zwischen 85 und 110 Euro ausgeht, würde deren Honorar um 75% bzw. - sofern tatsächlich keine Mengenbegrenzung stattfindet - um 9,1 Mrd. Euro erhöhen. Die Fachärzte fordern einen festen Orientierungspunktwert wie bei den Hausärzten von 5,11 Punkten und würden ebenfalls ohne Mengenbegrenzung ihr Honorar um 9,3 Mrd. Euro anheben. Da diese Forderungen allerdings kaum zu erfüllen sind, wird eher für einen getrennten Orientierungspunktwert und für eine differenzierte Honorarstrategie bei Haus- und Fachärzten plädiert. Dies würde etwa verhindern, dass es zu einer Kannibalisierung kommt, denn Modellrechnungen zufolge könnten die Forderungen von Hausärzten nach einer Grundpauschalen von 85 Euro nur erfüllt werden, wenn ein Teil des Geldes dem fachärztlichen Versorgungstopf entzogen wird (ca. 2,4 Mrd. Euro). Ein Teil der höheren Vergütungen für die Hausärzte soll wohl auch aus der Labormedizin kommen, wobei die KBV hier ein Einsparvolumen von 100 bis 120 Mio. Euro für realistisch hält.
 
Von Prävention profitieren
Gegenwärtig nehmen nur 9% der Patienten, die Anspruch darauf hätten, an Darmkrebsvorsorgeun­tersuchungen teil. Für die Motivation zur Teilnahme der Versicherten sollten sich vor allem Hausärzte angesprochen fühlen, die dafür im EBM die Ziffer 01740 mit 215 Punkten abrechnen können.
Insbesondere aufgrund des zunehmend gesundheitsbewussten Verhaltens in den Betrieben und dem Aufkommen präventiver Maßnahmen wird die Funktion des „Betriebsmediziners" für viele Ärzte immer interessanter. Nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums ist jetzt auch eine Erleichterung bei der Umsatzsteuer eingetreten, die früher grundsätzlich auf diese Tätigkeiten zu entrichten war. Insbesondere ist dann keine Umsatzsteuer fällig, wenn es sich um Untersuchungen von Arbeitnehmern durch den Betriebsmediziner handelt, die eine Folge der Arbeitsbedingungen sind. Darüber hinaus lässt sich in den Betrieben ein präventives IGeL-Angebot platzieren. Gegenwärtig gibt es in Deutschland rund 12.000 Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.
Immer mehr Einzelverträge zwischen Krankenkassen und ärztlichen Fachgruppen bessern das Ho­norar vor allem der Fachärzte auf. Beispielsweise können jetzt Hautkrebsscreenings von Hautärzten in Mecklenburg-Vorpommern bei GKV-Versicherten als Kassenleistung zu 21 Euro je Untersuchung abgerechnet werden. Ähnliche Verträge gibt es auch bereits in anderen KV-Regionen.

Rolf Milla
Rechtsanwalt

Wirtz, Walter, Schmitz & Partner / 4. Quartal 2007

 

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